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 Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Compu-Kom Stefan Schmidt , 56332 Löf/Mosel

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Alle unsere Lieferungen, Dienstleistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Empfang der Ware, Dienstleistung oder eines Angebotes gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere dessen Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang nicht nochmals widersprechen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote von C-K sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Für unsere Lieferverpflichtung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Zeichnungen, Abbildungen , Gewichts - und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich fixiert und bestätigt sind.

§ 3 Preise

Soweit nicht anders angegeben hält sich C-K 8 Tage an ein Angebot ab dessen Abgabedatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise. Diese Preise verstehen sich zzgl. Verpackung, Porto und einer Transportversicherung, sowie der jeweils gültigen gesetzl. Mehrwertsteuer ohne Skonto oder sonstigen Nachlässen ab Lager Löf/Mosel. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss, die auf Schwankungen von Wechselkursen, Lohn oder Werkstoffverteuerung beruhen, können dem Käufer voll in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes in bar fällig, soweit keine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart wurde. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs - und Diskontspesen. In diesem Fall gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel anzunehmen.Kommt der Käufer mit der Zahlung, bei Vereinbarung mit Teilzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in verzug, so kan  C-K unbeschadet ihrer Rechte aus §7 dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 10 Tagen setzen, mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist C-K berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Tritt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers ein  oder wird ein Scheck nicht eingelöst, so kann der Verkäufer die sofortige Zahlung aller noch offenstehenden Rechnungen verlangen ohne auf die Fälligkeit Rücksicht zu nehmen. Verzugszinsen werden mit 3% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. gegen die Ansprüche von C-K kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur dann geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht. C-K ist berechtigt, auch trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten, bzw. auf Kosten und Zinsen, die sich daraus ergeben haben, anzurechnen.

§ 5 Lieferung

Die Lieferung erfolgt nach unseren freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher bzw. ohne Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenlose Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. Die Transportgefahr trägt der Käufer, auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Mit der Aufgabe zu Versender hat C-K seinen Liferverpflichtungen genügt. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann C-K die Annahme verweigern. C-K ist zu teilliefeungne bzw. Teilleistungen jederzeit berechtigt. Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Käufer C-K schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens vier Wochen beträgt, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Käufer vom kaufvertrag zurücktreten oder eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25% für jede vollendete Woche des Verzuges, höchstens jedoch 5% des Rechnungsbetrages der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen verlangen. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

$ 6 Abnahme

Der Käufer hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige, die auch (fern-) mündlich erfolgen kann, den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und abzunhemen. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Zusendung im Rückstand, so kann C-K schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung, daß sie nach Ablauf der Frist die Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der nachfrist ist C-K berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.Verlangt C-K Schadensersatz, so beträgt dieser 25% des Kaufpreises. Der Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn C-K einen höheren oder der Käufer einen niedrigern Schaden nachweist. Diese Regelung findet auch Anwendung bei Stornierung oder Rücktritt auf Seiten des Käufers.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegestand bleibt bis zum Ausgleich der C-K aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum von C-K. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die C-K gegen den Käufer aus jedem Rechtsgrund jetzt oder künftig erwirbt. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann C-K den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von C-K eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung,Vermietung und anderweitige, die Sicherung von C-K beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässt.

§ 8 Gewährleistung

Bei Mängeln und Fehlern der Kaufsache, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung. Führen wenigstens zwei Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes, so kann der Käufer auf Wandlung / Minderung bestehen. Weitergehende Ansprüche sind ausgenommen.

Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Abnutzung, unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung und Lagerung, vorgenommene Änderungen, ausgewechselte Teile, die Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, sowie Fremdeingriffe oder Öffnung des Gerätes. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Bei unberechtigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehler des Käufers oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, behält sich der Verkäufer vor eine angemessene Prüfungspauschale zu erheben. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder,Toner und andere Verschleißmaterialien. Gewährleistungsansprüche  stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. C-K übernimmt keinerlei Haftung für persönliche Daten, die bei Reparatur- oder sonstigen Eingriffen verloren gehen könnten. Der Kunde hat selbst für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen. Grundsätzlich beträgt die gesetzliche Gewährleistungspflicht zwei Jahre ab Kaufdatum. Bei Gebrauchtgegenständen wird diese Garantie auf ein Jahr verkürzt.

§ 9 Haftung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeiten der leitung, aus positiver vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns, als auch unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung von C-K ist grundsätzlich auf den Warenwert beschränkt.

§ 10 Datenschutz

C-K ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mi diesen enthaltenden daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß §33 BDSG gespeichert. Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma C-K in jeder Weise ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

Erfüllungsort ist 56332 Löf/Mosel. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Koblenz, soweit rechtlich zulässig. Sollten einzelen Bestimmungen diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Stand: 30. Dezember  2001

 

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